Vereinigung von Einigungsstelle und Mediation in einem Verfahren
Die betriebliche Mitbestimmung und Ihre Grundlagen sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Danach sind die Interessen und Aufgaben von Betriebsrat und Arbeitgeber oft gegensätzlich. Daraus entstehende Konflikte werden vor innerbetrieblichen Schiedsgerichten, sogenannten Einigungsstellen, ausgetragen.
Diese versuchen zunächst unter Leitung eines – zumeist aktiven Arbeitsrichters – eine Kompromißlösung zu vermitteln. Genügt dies nicht, wird anhand der Wertung des Betriebsverfassungsgesetzes entschieden.
Arbeitsrichter sind aus ihrer Praxis heraus gewohnt, Recht zu sprechen. Die Betroffenen suchen aber eine Lösung. Diese liegt meistens nicht auf der rechtlichen Ebene. Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat resultieren in vielen Fällen aus einer gestörten Kommunikation und mangelndem Vertrauen. In einer Mediation können diese Konfliktursachen differenziert bearbeitet und gelöst werden.
In Kooperation mit erfahrenen Kollegen biete ich Ihnen ein spezielles Einigungsstellenverfahren an, das die Vorteile einer integrierten Mediation nutzt. So wird die Wahrscheinlichkeit einer umfassenden Einigung signifikant gesteigert. Sollte diese einmal nicht möglich sein, kann sofort durch die Einigungsstelle entschieden werden.