Konfliktlösung im Gesundheitswesen
Seit vielen Jahren berate ich Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen. Die Konfliktlösung erfordert hohe Sensibilität bezüglich des eklatanten Fachkräftemangels sowie die Berücksichtigung arbeits- und sozialrechtlicher Besonderheiten (Arbeitszeitgesetz, SGB V).
Eine einvernehmliche Konfliktlösung ist daher oft alternativlos.
Die Gestaltung von Kooperations- und Kaufverträgen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten muss immer mehr auch differenzierten Anforderungen des Arbeits- und Strafrechts genügen. Kaufverträge über Arztpraxen stellen fast immer einen sogenannten Betriebsübergang im arbeitsrechtlichen Sinne dar. Zudem muss im Rahmen aller Kooperationen das neue Antikorruptionsrecht (§§ 299 a) und b) StGB) beachtet werden.
Auch familienrechtliche Belange sind beim Kauf einer inhabergeführten Arztpraxis im Falle einer bestehenden oder zu scheidenden Ehe des Inhabers zu berücksichtigen, etwa Güterstandsfragen oder ein durchzuführender Zugewinnausgleich. Die langjährige Erfahrung im Krankenhausbereich ermöglichen mir hier eine differenzierte Beratung und Vertretung.