Wenn ein Rechtsstreit mit einem Urteil endet bedeutet das:
„50 % Befriedigung und 50 % Enttäuschung.
Ein Mediator könnte Besseres leisten.”
Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz,
(vorsitzender Richter des Bundesverfassungsgerichts a. d. in ZRP 3/2010)